Die Einstellung zu Sterben und Tod ist bei vielen Menschen im Wandel begriffen. Es ändern sich auch die Formen der Bestattung und der Trauer. Trotz aller Veränderung ist aber die Suche nach dem Sinn angesichts des Todes geblieben. Der christliche Glaube hält am Bekenntnis fest: Jesus Christus hat das Schicksal des Menschen auf sich genommen, er hat in seinem Sterben den Tod besiegt und uns in seiner Auferstehung den Zugang zum ewigen Leben geöffnet. Als Glieder des Leibes Christi betrifft unser Sterben nicht nur uns selbst, unsere Familie und Freunde, sondern auch die Kirche. Daher gilt ihre besondere Sorge den Sterbenden in ihrer leiblichen und seelischen Not.
Schwerstkranken und Sterbenden können auf persönlichen Wunsch bzw. auf Wunsch der Angehörigen die Sterbesakramente gespendet werden. Diese sind die Sakramente der Buße, Krankensalbung und Eucharistie. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit unserem Pfarrbüro auf.
Christen gedenken ihrer Toten und ehren deren Leib, weil sie glauben, dass Gott die Toten auferweckt zum ewigen Leben, wie auch Jesus in der Kraft Gottes von den Toten auferweckt wurde.
Christliche Bestattungs- und Trauerkultur gibt der Bestattung des Leibes gemäß dem Vorbild Jesu den Vorzug. Die Urnenbestattung kann im Rahmen einer kirchlichen Bestattungsfeier vollzogen werden, wenn sie nicht aus Gründen gewählt worden ist, die dem christlichen Auferstehungsglauben widersprechen.
Die in Christus getauften, Lebende wie Verstorbene, sind mit ihm und untereinander verbunden. Vor allem in der Feier der Eucharistie gedenkt die Kirche den Verstorbenen.
Am 2. November (Allerseelen) betet die Kirche in besonderer Weise um das Heil ihrer Verstorbenen. In der Feier der Eucharistie und im gläubigen Empfang der Kommunion sowie des Bußsakraments, durch Gebet und den Besuch der Friedhöfe zeigen die Gläubigen ihre Verbundenheit mit denen, die ihnen im Glauben vorausgegangen sind.
Weitere Formen der Erinnerung an die Verstorbenen sind die Besuche am Grab, das Gebetsgedenken in der Messfeier oder Gedenkgottesdienste, z.B. zum Geburts- oder Todestag der Verstorbenen.