Die Kirchenverwaltung ist das gewählte Gremium, das in allen Verwaltungs- und Finanzfragen der Pfarrei zuständig ist. Die Kirchengemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die von der Kirchenverwaltung gesetzlich vertreten wird. Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden für sechs Jahre von den wahlberechtigten Pfarrangehörigen gewählt. Der Pfarrer ist aufgrund seines Amtes als Kirchenverwaltungsvorstand gesetzt.
Die Kirchenverwaltung ist an die Kirchenstiftungsordnung gebunden und ist für die Erstellung eines Haushaltsplans, einer Haushaltsrechnung sowie für anstehende Reparaturen, Anschaffungen, die Arbeitsverhältnisse der Angestellten der Kirchenstiftung und Zuschussregelungen verantwortlich.
Die Arbeit der Kirchenverwaltung liegt somit schwerpunktmäßig auf dem weltlichen Bereich ("bona temporalia“ = zeitliche Güter"). Die Arbeit des Pfarrgemeinderats dagegen hat ihren Schwerpunkt in den „bona spiritualia“ = geistlichen Gütern.
Zum Kirchenpfleger wurde Herr Hubert Wenninger gewählt; dieser ist für die laufende Verwaltung mit zuständig und vertritt den Kirchenverwaltungsvorstand (immer der Pfarrer) in allen Angelegenheit, die die Kirchenverwaltung beschließt
Für die laufende Amtsperiode sind folgende Gemeindemitglieder in die Kirchenverwaltung gewählt worden: